Hausordnung

Das Feriendomizil „Haus Marta“ in Friedrichshafen – Kluftern

am Bodensee wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt.

Damit für alle Bewohner des Hauses der Aufenthalt stressfrei

und in einen angenehmen Rahmen stattfinden kann, sind Hausregeln

geschaffen worden. Die folgenden Regelungen gilt es daher im Interesse

aller Gäste zu beachten.

 

§ 1 Gegenseitige Rücksichtnahme

Jeder Gast des Hauses ist verpflichtet, die Einhaltung der Nachtruhe

(22.00 - 07.00 Uhr) zu gewährleisten. Das heißt, Störungen sind auf das

unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Fernseh-, Radio und Tongeräte

sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen; die Benutzung im Freien

(auf dem Balkon) darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.

Festlichkeiten aus besonderem Anlas, die sich über 22.00 Uhr hinaus

erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig

angekündigt werden.

 

§ 2 Wirtschaftlichkeit

Das schonende und pflegliche Behandeln des Gasthauses, sowie seiner

Einrichtungen (Mobiliar und Geschirr) und Anlagen verhindert unnötige

Kostensteigerungen; das gilt besonders für den Strom-, Heizung- und Wasserverbrauch,

wenn mit diesem sparsam umgegangen wird.

Die Wasserentnahme zum Fahrzeugwaschen ist nicht zulässig.

 

§ 3 Schlüsselregelung

Die Gäste erhalten pro Mietobjekt die erforderlichen Zimmer- und

Haustürschlüssel ausgehändigt. Für die Verschlusssicherheit sind die Mieter

selbst verantwortlich. Eine Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt.

Die Haustüre bleibt stets geschlossen. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sind sie

abzusperren.

Der Mieter darf nicht eigenmächtig weitere Schlüssel anfertigen lassen.

 

§ 4 Ordnung und Sicherheit

Abfälle sind ordnungsgemäß und regelmäßig zu entsorgen.

Hausmüll, Papier, Glas und Gelber Sack-Müll dürfen nur in den dafür

vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden.

Besonders ist auf das Abschalten der elektrischen Herd bzw. Kochplatten

zu achten (Drehrichtung der Herdschalter beachten !).

Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nicht

zwischen den Räumen ausgetauscht oder entfernt werden. Für Schäden und

Verluste , die durch eine andere, als die vorgesehene Art und Unterbringung

entstehen (z.B. auf dem Balkon), haftet der Mieter.

Bei jeden Verlassen der Mietobjekte ist unbedingt darauf zu achten, dass

alle Fenster geschlossen zu halten sind (bitte auch nicht kippen) – wegen

unvorhersehbare Sturmgefahr.

Das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon über der Brüstung ist nicht

gestattet. Die Wäsche kann in der Gartenanlage auf der Wäschespinne

getrocknet werden.

 

§ 5 Haustiere

Aus Rücksichtnahme auf Gäste mit Allergien sind Haustiere

grundsätzlich nicht gestattet.

 

§ 6 Abreise

Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10.00 Uhr verlassen

und dem Vermieter besenrein übergeben werden.

Das benutzte Geschirr und Besteck ist gründlich zu reinigen und weggeräumt,

sowie die Betten abgezogen, Kühlschrank gereinigt und der Müll zur

Müllsammelstelle gebracht.

 

§ 7 Hausrecht

Die Vermieter (Familie Beyer) übt das Hausrecht der Mietobjekte aus.

Bei Verletzung der Hausordnung kann der Vermieter ein Hausverbot aussprechen.

Dem Gast ist der Grund für das Hausverbot mitzuteilen.

Ihre Gastfamilie Marta & Manfred Beyer

 

Friedrichshafen-Kluftern, im Januar 2009

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