Hausordnung
Das Feriendomizil „Haus Marta“ in Friedrichshafen – Kluftern
am Bodensee wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt.
Damit für alle Bewohner des Hauses der Aufenthalt stressfrei
und in einen angenehmen Rahmen stattfinden kann, sind Hausregeln
geschaffen worden. Die folgenden Regelungen gilt es daher im Interesse
aller Gäste zu beachten.
§ 1 Gegenseitige Rücksichtnahme
Jeder Gast des Hauses ist verpflichtet, die Einhaltung der Nachtruhe
(22.00 - 07.00 Uhr) zu gewährleisten. Das heißt, Störungen sind auf das
unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Fernseh-, Radio und Tongeräte
sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen; die Benutzung im Freien
(auf dem Balkon) darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.
Festlichkeiten aus besonderem Anlas, die sich über 22.00 Uhr hinaus
erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig
angekündigt werden.
§ 2 Wirtschaftlichkeit
Das schonende und pflegliche Behandeln des Gasthauses, sowie seiner
Einrichtungen (Mobiliar und Geschirr) und Anlagen verhindert unnötige
Kostensteigerungen; das gilt besonders für den Strom-, Heizung- und Wasserverbrauch,
wenn mit diesem sparsam umgegangen wird.
Die Wasserentnahme zum Fahrzeugwaschen ist nicht zulässig.
§ 3 Schlüsselregelung
Die Gäste erhalten pro Mietobjekt die erforderlichen Zimmer- und
Haustürschlüssel ausgehändigt. Für die Verschlusssicherheit sind die Mieter
selbst verantwortlich. Eine Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt.
Die Haustüre bleibt stets geschlossen. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sind sie
abzusperren.
Der Mieter darf nicht eigenmächtig weitere Schlüssel anfertigen lassen.
§ 4 Ordnung und Sicherheit
Abfälle sind ordnungsgemäß und regelmäßig zu entsorgen.
Hausmüll, Papier, Glas und Gelber Sack-Müll dürfen nur in den dafür
vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden.
Besonders ist auf das Abschalten der elektrischen Herd bzw. Kochplatten
zu achten (Drehrichtung der Herdschalter beachten !).
Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nicht
zwischen den Räumen ausgetauscht oder entfernt werden. Für Schäden und
Verluste , die durch eine andere, als die vorgesehene Art und Unterbringung
entstehen (z.B. auf dem Balkon), haftet der Mieter.
Bei jeden Verlassen der Mietobjekte ist unbedingt darauf zu achten, dass
alle Fenster geschlossen zu halten sind (bitte auch nicht kippen) – wegen
unvorhersehbare Sturmgefahr.
Das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon über der Brüstung ist nicht
gestattet. Die Wäsche kann in der Gartenanlage auf der Wäschespinne
getrocknet werden.
§ 5 Haustiere
Aus Rücksichtnahme auf Gäste mit Allergien sind Haustiere
grundsätzlich nicht gestattet.
§ 6 Abreise
Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10.00 Uhr verlassen
und dem Vermieter besenrein übergeben werden.
Das benutzte Geschirr und Besteck ist gründlich zu reinigen und weggeräumt,
sowie die Betten abgezogen, Kühlschrank gereinigt und der Müll zur
Müllsammelstelle gebracht.
§ 7 Hausrecht
Die Vermieter (Familie Beyer) übt das Hausrecht der Mietobjekte aus.
Bei Verletzung der Hausordnung kann der Vermieter ein Hausverbot aussprechen.
Dem Gast ist der Grund für das Hausverbot mitzuteilen.
Ihre Gastfamilie Marta & Manfred Beyer
Friedrichshafen-Kluftern, im Januar 2009